
„Glühlampenverbot“ greift ab September
Am 13. April ist die Verordnung (EG) Nr. 244/2009 zur Haushaltsbeleuchtung in Kraft getreten. Diese, bis zuletzt heftig umstrittene, Durchführungsmaßnahme legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln in Haushalten fest. Glühlampen und bestimmte Halogenlampen werden hierdurch faktisch stufenweise verboten. Bereits ab 1. September 2009 werden matte Glühlampen sowie bestimmte Halogenlampen, die mehr als 100 Watt verbrauchen, vom Markt verbannt. Ab 1. September 2010 trifft dies Glühlampen mit 75 Watt, ein Jahr später solche mit 60 Watt. Ab 1. September 2012 scheiden sämtliche Glühlampen vom Markt aus. Ab 1. September 2016 greifen die letzten Effizienzanforderungen zu Lasten der meisten herkömmlichen Halogenlampen.Parallel erging die Verordnung (EG) Nr. 245/2009 zur gewerblichen Beleuchtung) die Ökodesign-Anforderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Beleuchtungen in Büros, Straßen und Industrieanlagen vorgibt. Beide Verordnungen gelten in Deutschland unmittelbar, d.h. ohne weiteren Umsetzungsakt.
Bei unzureichender Konformität drohen Absatzverbote und Rückrufpflichten. Das Umweltbundesamt hat eine ausführliche Informationsschrift zu den beiden Verordnungen veröffentlicht (http://www.uba.de/energie/licht).
